Zuschüsse für hochwassergeschädigte Vereine

Für durch Hochwasser geschädigte Vereine hat der BLSV einen informativen Flyer erstellt, wie betroffene Sportvereine Fördermittel und Zuschüsse beantragen können. Geschädigte Sportvereine können zur Wiederherstellung ihrer Sportstätten beim BLSV ab einer Summe von 10.000 Euro förderfähiger Kosten einen Antrag auf staatliche Hilfe einreichen. Informieren Sie sich jetzt: Hier klicken um den Infoflyer herunterzuladen!